Steuerberatung für alle
Wir sind eine
Leistungsgesellschaft.
Das können wir
Alles tun,
was wichtig ist.
Sie und Ihr Unternehmen brauchen verschiedenste Leistungen. Das fängt mit Steuer- und Rechtsformberatung an. Und hört mit der Finanzbuchhaltung plus Lohn- und Gehaltsabrechnung noch längst nicht auf. Doch was es auch sei – wir sind mit der passenden Leistung an Ihrer Seite. Mit großem persönlichen Einsatz und echter Leidenschaft für unsere Aufgaben.
Die termingerechte Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten oder die Vertretung gegenüber Finanzverwaltungen und -gerichten, Behörden und Banken sowie Sozialversicherungsträgern sind für uns Selbstverständlichkeiten, die wir gewissenhaft erledigen. Wenn Sie uns schrieben, erarbeiten wir nach Ihren Vorgaben gern ein Leistungsprofil für Sie.
Den Überblick erhalten
Das können
wir leisten
Finanz- & Lohnbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
- Erstellung der Finanzbuchhaltung mit/ohne offene-Posten-Buchhaltung
- Anlagenbuchhaltung
- laufende Voranmeldungen
- elektronische Belegverarbeitung
- betriebswirtschaftliche Auswertungen (auch individuell) inklusive monatlichen Abgrenzungsbuchungen
- sicherer digitaler Zugriff auf Auswertungen über das Internet
- Bereitstellung von gesetzeskonformen Daten für die Betriebsprüfung (GdPdU)
- aktive Begleitung bei der Betriebsprüfung
- Vertretung vor Finanzgerichten
- Einsatz von digitalen Schnittstellen
- Hochrechnung Ihres Gewinns sowie der voraussichtlichen Steuerbelastungen inklusive der Anpassung Ihrer Vorauszahlungen
Lohnbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Datenübermittlung an Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden
- Melde- und Bescheinigungswesen (z. B. Meldungen für die Berufsgenossenschaft, Erstattungsanträge z. B. nach dem Lohnfortzahlungsgesetz etc.)
- Sicherer digitaler Zugriff auf Auswertungen über das Portal
- Gesicherter Arbeitnehmer-/ Arbeitgeber Portalzugang
- Archivierung der Lohn- und Gehaltsdaten
- aktive Begleitung bei der Betriebsprüfung
- Vertretung vor Finanzgerichten
Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
- Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht inkl. E-Bilanz
- Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung von konsolidierten Gruppenabschlüssen
- Erstellung und Übermittlung sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen
- Offenlegung oder Hinterlegung beim Bundesanzeiger
- Jahresabschlussbesprechung und -analyse
- Rechtsbehelfsverfahren
- Finanzgerichtsverfahren
- Begleitung von Betriebsprüfungen
Unsere Leistungsbechreibung umfasst Einzelunternehmen, Freiberufler und Personengesellschaften ebenso wie Kapitalgesellschaften
Private Steuererklärungen
- Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung
- Laufende Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie Gewinnermittlungen für Photovoltaikanlagen, kleinere Gewerbebetriebe oder Vermietungsobjekte
- Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
- Prüfung und Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen
- Unterstützung bei Rechtsbehelfsverfahren
In der “digitalen Steuerakte” können Sie ihre Belege zur Einkommensteuererklärung bereits unterjährig digital bereitstellen. Natürlich können Sie uns Ihre Unterlangen auch ganz „oldschool“ in Papierform einreichen. Gerne stellen wir Ihnen eine Checkliste als Hilfestellung für die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen zur Verfügung.
Unternehmensberatung & Existenzgründung
- Existenzgründungsberatung
- Beratung zur Rechtsformwahl
- Erstellung von Finanz-, Liquiditäts- und Budgetplanungen
- Unterstützung bei der Finanzierungsbesorgung
- Hilfestellung zur Verbesserung des Bankenratings
- Bilanzanalyse und Entwicklung von Bilanzstrategien
- Umwandlungen
- Indikative Unternehmensbewertungen
- Erstellung von Verfahrensdokumentationen
- Einsatz von digitalen Schnittstellen
Neben dem „Tagesgeschäft“ wie Lohn- und Finanzbuchhaltung ist die Beratung unserer Mandanten darüber hinaus eine Herzensangelegenheit. Wir beschäftigen uns mit Ihren Wünschen und Anforderungen. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen, versuchen wir gemeinsam das beste Ergebnis zu erzielen.
Steuerberatung endet nicht mit Erstellung der Buchhaltung…
Honorar
Grundsätzlich rechnen wir nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV) ab. Zu Beginn unserer Zusammenarbeit erstellen wir gerne ein unverbindliches Angebot über die Art und voraussichtliche Höhe unserer Vergütung.
Wir vereinbaren mit Ihnen eine Vergütung im Rahmen einer Vorauszahlung, für die Erstellung der Buchhaltung sowie des Jahresabschlusses.
Sie unterzeichnen zum Einverständnis ein SEPA-Formular, Ihre Rechnungen werden unkompliziert durch uns eingezogen. Sie brauchen somit keine Fälligkeiten im Auge behalten.
Die Vorauszahlung wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls in die eine oder andere Richtung angepasst.
Das erste Kennenlernen ist selbstverständlich kostenlos.
Steuerberatung ist Vertrauenssache…Fairness und Transparenz auf beiden Seiten ist für uns selbstverständlich.